Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

Ausschreibung: Gleichstellungsbeauftragte

In diesem Jahr werden die drei zentralen Gleichstellungsämter neu ausgeschrieben

An der Universität Münster ist die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten zu besetzen.

Die Amtszeit beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026. Sollte die Gleichstellungsbeauftragte der Gruppe der Studierenden angehören, beträgt die Amtszeit ein Jahr.

Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung der Universität Münster vom Senat auf Vorschlag der erweiterten Gleichstellungskommission gewählt.

Die Ausschreibungen finden sich für alle Statusgruppen im internen Stellenportal der Universität Münster.

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Ausschreibung von vier Förderpreisen „For Women in Science 2024“

Für exzellente „Early Career“ Wissenschaftlerinnen

Der Förderpreis in Höhe von 25.000 Euro pro Preisträgerin kommt „on-top“ zu einem gültigen Arbeitsvertrag oder Stipendium an einer deutschen Hochschule oder einer außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrichtung (mit mindestens 50% von einer Vollzeitstelle). Die Preisträgerinnen können das Preisgeld frei (gemäß einem vorab vorgelegten Konzept) verwenden, sei es zur Förderung ihrer Forschungsvorhaben (inkl. Beschaffung von Geräten), sei es für einen Auslandsaufenthalt, sei es zur Finanzierung von Kinderbetreuung oder einer Haushaltshilfe.
Unter „Early Career“-Wissenschaftlerinnen verstehen wir Doktorandinnen im letzten Jahr, Post-Docs, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen in den 4+2 Jahren nach der Promotion. Die Laufzeit von Arbeitsvertrag/Stipendium muss ab Abgabe der Bewerbung noch mindestens zwölf Monate betragen, bei Doktorandinnen ist eine Arbeitsvertrags- bzw. Stipendiumszusage nötig.