Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

© Brigitte Heeke

Erfolgreicher Abschluss der dritten Kohorte des Programms Durchstarten. Von der Promotion zur Professur

Am 10. Juli 2025 feierte die dritte Kohorte Durchstarten. Von der Promotion zur Professur ihren erfolgreichen Abschluss. In feierlichem Rahmen erhielten fünfzehn hoch engagierte und herausragende Doktorandinnen ihre Teilnahmebescheinigung. In ihren Grußworten gaben Prorektorin Prof. Dr. Maike Tietjens und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Dr. Bente Lucht persönliche Einblicke in ihre beruflichen Werdegänge.